Aktualisiert am:

22.10.2011

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Führerscheinverlängerung: NWO siegt vor Gericht

Der Verband Nordrhein-Westfälischer5 Omnibusunternehmen e.V. NWO hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Musterprozess gewonnen und eine Übergangsregelung für Altinhaber von Omnibusführerscheinen, die ihren Verlängerungsantrag erst nach Ablauf des Führerscheins gestellt haben, erreicht.

Für Inhaber von Omnibusführerscheinen, die vor dem 10. September 2008 ausgestellt wurden, regelt § 3 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz einen Besitzstand. Die Altinhaber brauchen keine Grundqualifikation vorzuweisen. Nach bisheriger Auffassung des Bundesverkehrsministeriums und der Straßenverkehrsämter ging der Besitzstand verloren, wenn die Verlängerung des Omnibusführerscheines verspätet, nämlich nach seinem Ablauf beantragt wurde.

Der Verband hatte zunächst über eine Bundesratsinitiative eine praxisgerechte Auslegung des Gesetztes erreichen wollen, die den Besitzstand von Führerschein-Altinhabern garantiert. Nachdem diese Initiative im Bundestag scheiterte, hat der NWO mit einem Musterprozess vor dem Verwaltungsgericht Köln den Klageweg beschritten. Das Gericht gab dem NWO nun Recht und entschied, dass für Fahrer, die ihren Führerschein vor Inkrafttreten des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes am 10. September 2008 erworben haben, Besitzstandsschutz zu gewähren ist. Auch bei verspätetem Verlängerungsantrag entfällt für den Führerschein-Altinhaber die Pflicht zur Grundqualifikation.

Auf neuerliches Betreiben des NWO hat das Landesverkehrsministerium NRW nun zunächst für eine einjährige Übergangsfrist die Straßenverkehrsämter angewiesen, in den betreffenden Fällen einen vorläufigen Führerschein auszustellen. Das Ministerium geht davon aus, dass nach Ablauf dieser Jahresfrist eine neuerliche Gesetzesinitiative den Besitzstandsschutz für Altinhaber endgültig und bundesweit regelt.

Quelle: http://www.busfahrermagazin.de